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Informationen für Gruppenvermittler

Informationen für Vereine,

Vorstände und Gruppenvermittler

Wir möchten Sie im nachfolgend über den Begriff des Reiseveranstalters informieren.

Wer Busreisen als Verein, Vorstand, Gemeinde oder auch privat als "Gruppenvermittler" organisiert ist „Reiseveranstalter“

Nach dem Europäischen Reiserecht gilt: Jeder der wenigstens zwei Leistungen zu einer „Pauschalreise“ bündelt und anbietet, ist Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Reiserechts (§651 a ff. BGB).

Dies hat für Sie als nicht gewerblich tätige Einrichtung, wie z.B. Vereine, Schulen oder Kirchen, erhebliche haftungsrechtliche, gewerbe- und steuerrechtliche Konsequenzen.

Die Reiseveranstaltung birgt für Sie folgende Risiken:

Der „Reiseveranstalter“ ist verpflichtet,

  •  gegenüber dem Reisegast ganz bestimmte Informationspflichten zu erfüllen.
  • eine Insolvenzabsicherung gemäß § 651 k BGB abzuschließen, wenn er im Jahr drei oder mehr Reisen organisiert.

  • gegenüber dem Reisegast für die fehlerfreie Erfüllung des Vertrages zu haften

  • nicht nur für die eigene Tätigkeit zu haften, sondern auch für die seiner Erfüllungsgehilfen, also für das Beförderungsunternehmen, wenn das Beförderungsmittel nicht in Ordnung ist oder das Hotel, wenn die Unterkunft oder das Essen mangelhaft sind.

  • in unbegrenzter Höhe zu haften, wenn keine Haftungsgrenze vereinbart wird

     

    Wir bieten Ihnen daher als Reiseprofis eine günstigere und sicherere Alternative!

     

    Wir bieten Ihnen als erfahrenes und kompetentes Reisebusunternehmens, dass ….

     

  • die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt,

  • mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut ist,

  • und über jahrelange praktische Erfahrung in der Organisation und Abwicklung von Reisen verfügt,

  • ihre Risiken absichert

     

    eine sichere und kostengünstige Alternative.

     

    Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz! Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Diensten zur Verfügung.

     

    Ihr Faller-Reiseteam